Rechtsgebiete, auf die ich mich spezialisiert habe
Familienrecht
Im Ehe- und Familienrecht stehe ich meinen Mandanten - Frauen, Männer und Kindern - bei allen Problemen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zur Seite. Zum Bereich des Familienrechts gehören u.a. Fragen des
- Abstammungs- und Kindschaftsrechts
- Sorge- und Umgangsrechts
- Scheidungsverfahrens
- Zugewinnausgleichs
- Versorgungsausgleichs
- Unterhaltsrechts
Wichtig ist es, sich bereits frühzeitig, auch bereits im Vorfeld einer anstehenden Trennung, zu informieren, um die anstehenden Probleme zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten, auch hinsichtlich der gemeinsamen Kinder, zu erarbeiten. Für Frauen, die auf Grund der Kindererziehung über keine eigenen Einkünfte verfügen, ist es sinnvoll, bereits vorab die Fragen der finanziellen Machbarkeit, wie durch Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen, zu besprechen. Auch die Frage der Kosten der anwaltlichen Vertretung werde ich Ihnen gerne beantworten. Für bedürftige Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. nach oben
Zwangsvollstreckung
Soweit ein Titel erstritten wurde, ist es meine Aufgabe, Ihr verbrieftes Recht durchzusetzen. Hierzu gehört auch die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, wie z.B. durch eine Lohnpfändung. Häufig haben Kläger mit Hilfe des Gerichts einen Titel erwirkt, der sich allerdings nur mit Schwierigkeiten durchsetzen lässt. Dabei versuche ich, über die zugänglichen Informationsquellen Auskünfte über den Schuldner zu erlangen, um im Vorfeld einer Zwangsvollstreckung die Realisierbarkeit eines Anspruchs zu überprüfen und ggf. später mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Hierzu gehört auch die Abklärung, ob schon eine "eidesstattliche Versicherung" abgegeben oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. nach oben
Gewaltschutz
Mit großem Engagement vertrete ich Kinder, Frauen und Männer, die Opfer häuslicher oder sonstiger Gewalt geworden sind. Nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes ist es nun u.a. möglich, den "prügelnden Partner" aus der Familienwohnung verweisen zu lassen und sodann ein Kontaktverbot über das Gericht zu erwirken. nach oben
Sexueller Missbrauch/Vertretung der Nebenklage
Auch Opfer von Straftaten bedürfen der anwaltlichen Vertretung. Wer Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung geworden ist, wie z.B. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ober bei Vergewaltigung, ist besonders auf die anwaltliche Unterstützung angewiesen, um die gesetzlich statuierten Rechte der Nebenklage wahrnehmen zu können. Wenn Sie Opfer eines Sexualverbrechens oder einer sonstigen schwerwiegenden Straftat geworden sind, kann ich Sie vertreten. Die Kosten hierfür trägt in der Regel die Staatskasse oder im Falle der Verurteilung der Täter.
Als Anwältin der Nebenklage besteht die Möglichkeit, das Strafverfahren, auch die Hauptverhandlung, zu begleiten und aktiv, z.B. durch eigene Anträge, mit zu gestalten. Auch können im Rahmen eines sogenannten Adhäsionsverfahrens Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. nach oben
